Gesetzliche Ruhezeiten – Wann darf ich staubsaugen?

Das Bedürfnis nach Ruhe kann individuell sehr unterschiedlich sein. Trotzdem gilt es, gewisse gesetzlich geregelte Ruhezeiten einzuhalten, um gegenseitige Störungen von Mietern und Nachbarn zu vermeiden.

Gesetzliche Ruhezeiten in der Schweiz

Obwohl es kantonale Unterschiede gibt, ist in der Schweiz die folgende Regelung weit verbreitet:

  • Ruhezeiten: werktags von 12 bis 13 Uhr und ab 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztags
  • Nachtruhe: von 22 Uhr bis morgens um 6 oder 7 Uhr (Quelle: beobachter.ch)

Lärmpegel beim Staubsaugen reduzieren

Wenn Sie kein Gerät haben, das unter 60 Dezibel arbeitet, sollten Sie zu den oben genannten Zeiten nicht staubsaugen. Besser ist es, den gröbsten Schmutz auf glatten Fussböden mit einem Handfeger oder Besen zu entfernen und zu einem anderen Zeitpunkt zu saugen. Zu kritischen Randzeiten können Sie den Lärmpegel reduzieren, indem Sie auf niedrigster Stufe und bei geschlossenem Fenster staubsaugen. 

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Tags: Ruhezeiten

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